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12.06.2020
Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2019 die Änderung des Gleichstellungsgesetzes zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten müssen die erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse bis spätestens Ende Juni 2021 durchführen. Die Analyse muss durch eine unabhängige Stelle überprüft werden.
Die baumgartner & wüst gmbh bietet diese Dienstleistung ab Mitte 2020 an. Falls Ihre Organisation der Pflicht zur Erstellung einer Lohngleichheitsanalyse unterliegt, erstellen wir Ihnen gerne eine unverbindliche Offerte für die vorgeschriebene Überprüfung durch eine unabhängige Stelle.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der angefügten Medienmitteilung des Bundesrates.

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